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VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Außengastronomie; Gebiete unterschiedlicher Schutzwürdigkeit; gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Als Folge dieser wechselseitig wirkenden Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) ergibt sich das Recht eines jeden Eigentümers des betreffenden Baugebietes, sich - ohne dass es einer konkreten Beeinträchtigung bedarf - gegen eine "schleichende Umwandlung des Gebietes durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen" (vgl. z.B. BVerwG vom 16.3.1993, 4 C 28.91; Beschluss vom 18.12.2007, 4 B 55.07).Daraus folgt, dass ein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger baugebietsübergreifender Nachbarschutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Baugebiet grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG vom 18.12.2007, 4 B 55.07; BayVGH, Beschluss vom 24.3.2009, 14 CS 08.3017).
- VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Jedenfalls als Richtmaß können die Werte der TA-Lärm als für den Schallschutz einschlägiges technisches Regelwerk herangezogen werden (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 zur früheren TA-Lärm 1968; BayVGH, Urteil vom 31.7.2003, 2 B 00.3282). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem von der Rücksichtnahme Begünstigten und andererseits dem zur Rücksichtnahme Verpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, 4 C 22.75).
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Dies ist nur dann der Fall, wenn die verletzte Norm zumindest auch dem Schutze der Nachbarn dient, also drittschützende Wirkung hat (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989, 4 C 14.87). - BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
"Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Aufgrund der in der im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB relevanten "näheren Umgebung" vorhandenen Bebauung, welche einerseits aus Wohnbebauung, andererseits aber aus der sich auf dem Sportgelände des Beigeladenen befindlichen, dem Vereinsbetrieb dienenden Bebauung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.6.2007, 4 B 8.07, wonach die auf dem Baugrundstück vorhandene Bebauung zur relevanten Bebauung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB zählen) besteht, ist für das Baugrundstück von einer Gemengelage auszugehen, welcher im Hinblick auf das Gewicht der auf dem Sportgrundstück des Beigeladenen vorhandenen Bebauung und einer Berücksichtigung des Umstandes, dass diese Bebauung früher als die Wohnbebauung vorhanden war, wohl das Schutzniveau eines Mischgebietes zuzuerkennen ist. - VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Daraus folgt, dass ein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger baugebietsübergreifender Nachbarschutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Baugebiet grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG vom 18.12.2007, 4 B 55.07; BayVGH, Beschluss vom 24.3.2009, 14 CS 08.3017). - BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93
Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Beim Zusammentreffen von Gebieten solch unterschiedlicher Schutzwürdigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 28.9.1993, 4 B 151.93) eine Art Mittelwert zu bilden unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalles. - BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00
Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Des Weiteren kommt für die Bestimmung des auf die Bildung des Mittelwertes Einfluss nehmenden Schutzniveaus des klägerischen Grundstücks unter Berücksichtigung des so genannten Prioritätsprinzips (BVerwG, Beschluss vom 23.10.2000, 7 B 71.00) dem Umstand, dass das Beigeladenengrundstück lange vor dem Klägergrundstück baulich genutzt wurde, besondere Bedeutung zu. - VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des BayVGH, Beschluss vom 31.3.2008, 1 ZB 07.1062, nur dann, wenn die planaufstellende Gemeinde mit der Baugebietsfestsetzung ausnahmsweise auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zuerkennen wollte. - VGH Bayern, 01.07.2009 - 14 ZB 07.1727
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler; …
Auszug aus VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 18 K 09.01090
Der Nachbarschutz eines in den Grenzen des Plangebietes liegenden Grundstückseigentümers gegenüber einem außerhalb dieses Plangebiets situierten Bauvorhabens bestimmt sich vielmehr nach dem Gebot der Rücksichtnahme, welches vorliegend bei Annahme, dass das streitgegenständliche Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB errichtet werden soll, im Begriff des "Einfügens" enthalten ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 1.7.2009, 14 ZB 07.1727).